Freileitungsbau

Im Kernthema der deutschen Energiewende steht der Zubau an elektrischer Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2014 strebt für deren Anteil am Bruttostromverbrauch eine Steigerung auf 40 - 45 Prozent bis zum Jahr 2025 und 55 - 60 Prozent bis zum Jahr 2035 an. Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird in der Regel aber nicht dort verbraucht, wo er erzeugt wird. Zur Sicherung der Energieversorgung Deutschlands ist daher ein zeit- und bedarfsgerechter Ausbau der Übertragungsnetze unabdingbar.

Durch Novellierungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) sowie des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) wurden wesentliche gesetzliche Grundlagen für diesen Ausbau durch den Gesetzgeber geschaffen.

Auf einer Länge von etlichen tausend Kilometern werden im Bundesbedarfsplangesetz (Stand 2015) in insgesamt 43 Einzelvorhaben Netzverstärkungen und -optimierungen vorhandener Trassen (NOVA-Prinzip) sowie der Netzneubau festgelegt.

Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erfolgt der Netzausbau gegenwärtig nicht in ausreichender Geschwindigkeit. Die Ursachen hierfür liegen u. a. in der Umsetzung planerischer Anforderungen begründet, die aufgrund von Bürgerprotesten, Umweltbedenken und politischen Willensbekundungen innerhalb der Verfahrensabläufe nochmals geändert wurden. So wurde z. B. für mehr Trassen als ursprünglich vorgesehen der Erdkabelvorrang gesetzlich fixiert.

Wir von der ETM Consult GmbH sind der Meinung, dass nach wie vor Freileitungen als wirtschaftliche, umweltgerechtere und finanzielle Alternative zur Verkabelung eingesetzt werden können. Im Verbund mit unserem Partner imp GmbH sind wir Turn-Key Anbieter bei der Errichtung von Freileitungen bis 110-kV.